1. Nothelferkurs
Als Erstes steht für dich der Besuch des Nothelferkurses auf dem Programm. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
2. Gesuchs-Formular
Hier kannst du das Formular 103 "Lernfahrausweis-Gesuch Kanton ZH" / "Lernfahrausweis-Gesuch Kanton TG" herunterladen und drucken. Fülle dieses ordnungsgemäss aus.
3. Sehtest
Jetzt steht der Besuch beim Optiker für einen Sehtest an. Vergiss das Gesuchsformular nicht mitzunehmen. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
4. Strassenverkehrsamt
Du füllst das Gesuchsformular aus (inkl. farbigem Passfoto und Sehtest) und bringst es persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen!
Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.
5. Basistheorie
Jetzt geht's (spätestens) ans Lernen der Basistheorie.
Bist Du bereits Besitzer der Kategorie A oder der Unterkategorien A1 / B1 entfällt die Theorieprüfung, da du diese ja schon bestanden hast.
6. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Kategorie B = 18 Jahre, A1 = 16 Jahre) absolviert werden.
7. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis per Post zugestellt.
Solltest du das Mindestalter noch nicht erreicht haben, wird dir der Lernfahrausweis pünktlich zum Geburtstag zugestellt
8. Fahrausbildung
Nun kannst du mit der Fahrausbildung beginnen. Auch private Lernfahrten mit einer Begleitperson, die den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens 3 Jahre besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist, sind ab jetzt möglich.
9. Verkehrskunde
Nun steht der obligatorische Besuch des Verkehrskunde-Kurses auf dem Programm. Dieser sollte möglichst zum Beginn der Fahrausbildung stattfinden (nicht zwingend).
Hier kannst du dich gleich online anmelden: für Winterthur oder Frauenfeld
10. Führerprüfung
Zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase gehört natürlich das Bestehen der Führerprüfung, die durch die Experten des Strassenverkehrsamtes durchgeführt wird. Die Prüfung absolvierst du im Normalfall mit meinem Fahrschulfahrzeug.
Grundsätzlich stehen dir 3 Prüfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nach einer zweiten negativen Prüfung findet ein Gespräch über den Ausbildungsstand der Fahrschülerin bzw. des Fahrschülers statt. Im Kanton Thurgau muss die Fahrschule die abgeschlossene Fahrausbildung bestätigen.
11. Probezeit / WAB Kurse
Nach bestandener Führerprüfung bleibt dein Führerausweis "auf Probe" 3 Jahre gültig. Innerhalb dieser 3 Jahre musst du 2 Weiterbildungskurse besuchen. Erst nach deren Besuch und der Einreichung der entsprechenden Bestätigungen beim Strassenverkehrsamt wird dir nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis ausgestellt.